Innenhof des Kloster Knechtsteden, Kreuzgang

Spenden

Wie kann ich die Arbeit des Fördervereins unterstützen?

Als gemeinnütziger Verein ist der Förderverein für das Missionshaus Knechtsteden e. V. bei der Finanzierung seiner Aufgaben und Projekte auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.

Wir freuen uns, wenn Sie die Ziele des Fördervereins teilen und die Projekte des Fördervereins unterstützen möchten.

Ihr Beitritt zum Förderverein ist eine wichtige Unterstützung. Sie helfen mit Ihrem Mitgliedsbeitrag (Mindestbeitrag 20,00 €/Jahr) bei der Verwirklichung der Vereinsaufgaben. Auch zeigen Sie so Ihre Verbundenheit zu Knechtsteden.

Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Möglichkeiten, wie Sie den Förderverein bei seiner Arbeit unterstützen können:

  • Einmalspenden per Überweisung
  • Geburtstags- oder Jubiläumsspende
  • Benefizveranstaltung
  • Weihnachtsspende statt Kundengeschenk
  • Kondolenzspenden
  • Schenkung
  • Testamentsspenden (Erbschaft/Vermächtnis)
  • Praktische Mithilfe (z. B. im Klosterladen oder bei Veranstaltungen)

Konto des Fördervereins

Förderverein für das Missionshaus Knechtsteden e. V.
Sparkasse Neuss
IBAN DE45 3055 0000 0000 3333 02
BIC WELA DE DN

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Neuss unter dem Aktenzeichen 57 VR 1286 eingetragen.

Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke und ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen Spendenbescheinigungen auszustellen.

Wie setze ich Spenden von der Steuer ab? Das müssen Sie beachten.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzbar.

Der Förderverein für das Missionshaus Knechtsteden e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen. Fragen Sie hierzu im Zweifel einen/Ihren Steuerberater!

Den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier: Freistellungsbescheid.pdf

Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit.

Um Ihre Spende bei der Steuererklärung geltend zu machen und somit von der Steuer abzusetzen, müssen Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

A) Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft brauchen Sie

a) einen Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) mit der Angabe „Spende“

und

b) der Nachweis/ein Beleg in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen (siehe nachfolgend "Download").

Download: Beleg für den vereinfachten Spendennachweis (PDF)

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Bei Spenden bis 300 Euro bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden.

Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus.

B) Spenden über 300 Euro

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 52 ff. Abgabenordnung (AO) verwendet wird.

Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.